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Die ehemaligen Wohnhäuser am Kreuzplatz
Kreuzplatz 3, 4, 5, 6 und 7

 
erbaut 19. Jahrhundert
Hausname . Abbruch geplant 2. Hälfte 2006
Quartier(e) Hottingen Stadtkreis 7 PLZ 8032
       
Abbildung
Bildtext Übersichtsplan der Bauforschungen am Kreuzplatz
Bildquelle Medienmitteilung der Stadt Zürich vom 24. August 2004
   
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Bauforschung Kreuzplatz

In den Jahren 1818 bis 1838 entstanden die Gebäudegruppen Kreuzplatz 3/4 und Kreuzplatz 5/6/7 (blaue Farbtöne). Das Konglomerat unterschiedlicher Bausubstanz veranschaulicht den ungestümen Bauprozess dieser Jahre. Die Baumassnahmen des 20. Jahrhunderts (rosa Farbtöne) beschränkten sich auf Verbesserungen und Raumvergrösserungen.

Kreuzplatz 3/4

  • A Wohnhaus 1828, spätestens 1832

  • B Werkstattanbau bis 1837/38

  • C Wohnhaus 1837/38

  • D Wohnhausvergrösserung 1837/38

  • E Verbindung Wohnhäuser C-D 1837/38

  • F Offener Unterstand 1894, Umbau zu Lagerraum 1920

  • G Ladenvorbau 1924

  • H Dacherker 1937

  •  I Fassadenerker mit Sgraffitomalerei 1937

  • J Zinnenaufbau 20. Jh. (?)

Kreuzplatz 5/6/7

  • K Wohnhaus mit Mansarddach 1818/19

  • L Wohnhaus 1836

  • M Scheune und Stallung 1839

  • N Aufstockung (Wohnraum im Obergeschoss) 1842

  • O Anbau in Ecke Kreuzplatz 5 und 7 1842 (?)

  • P Zwerchhäuser (Wohnraumvergrösserung) 1870

  • Q Zinnenaufbauten (Wohnraum) 20. Jh. (?)

 

       
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Rekurs gegen Baubewilligung am Kreuzplatz abgewiesen

Am 19. Dezember 2000 erteilte die Bausektion der Stadt Zürich der Eigentümergruppe Kreuzplatz die Bewilligung für einen Neubau mit Restaurant-, Laden-, Büro- und Praxisräumen sowie 23 Wohnungen am Kreuzplatz. Gegen diese Baubewilligung hat der Zürcher Heimatschutz Rekurs eingelegt.

Nachdem bereits vor einer Woche die Festsetzung einer Wohnzone W5 für fünfgeschossige Bauweise am Kreuzplatz in Kraft gesetzt worden ist, hat nun die Baurekurskommission I des Kantons Zürich den Rekurs des Heimatschutzes gegen die Baubewilligung in allen Punkten abgewiesen. Sofern gegen diesen Entscheid nicht Beschwerde eingereicht wird, liegt damit für das Neubauprojekt, auf welches sich am „Runden Tisch“ Quartiervereine, Quartierparteien, Bauherrschaft und Stadtverwaltung geeinigt hatten, eine rechtskräftige Bewilligung vor.

Quelle: Medienmitteilung vom 7. September 2001

 

   
Abbildung
Bildtext Die alten Wohnhäuser mit dem Restaurant Schmiede am Kreuzplatz / Ecke Klosbachstrasse
Ansichtskarte um das Jahr 1910.
Bildquelle Ansichtskarte
   
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Die Volksinitiative vom 19. Januar 2000 «Rettet den Kreuzplatz»

Am 19. Januar 2000 hat das «Initiativkomitee Kreuzplatz» unter dem Titel «Rettet den Kreuzplatz» eine Volksinitiative eingereicht. Ziel der Initiative ist, das Areal zwischen Klosbachstrasse/Zeltweg/Artergut einer Kernzone zuzuweisen und eine Überbauung nur aufgrund eines zusätzlichen Gestaltungsplanes zuzulassen. Die bestehende Überbauung soll erhalten bleiben.

Die Volksinitiative wurde von der Spezialkommission Hochbaudepartement /Stadtentwicklung vorberaten und dem Gemeinderat zur Ablehnung empfohlen. Mit 92:12 Stimmen folgte der Rat am 30. Mai 2001 der Kommissionsmehrheit und lehnte die Initiative ab. Gleichzeitig beschloss der Gemeinderat, eine Volksabstimmung durchzuführen.

Wortlaut und Begründung der Initiative

Die Volksinitiative des «Initiativkomitees Kreuzplatz» lautet wie folgt:
«Das Areal zwischen Klosbachstrasse/Zeltweg/Artergut ist einer Kernzone zuzuweisen. Für eine Überbauung bedarf es eines Gestaltungsplanes.»

Zusätzlich wird folgender Zweck der Initiative angeführt:
Die Stimmberechtigten wollen mitentscheiden können, was gebaut wird.

Begründung
Der von den Eigentümern vorgelegte Gestaltungsplan mit einer vorgesehenen Blockrand-Bebauung wurde im November 1998 von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern verworfen. Eine Mehrheit war und ist offensichtlich der Auffassung, dass am Kreuzplatz keine weiteren Blockrand-Bauten erwünscht sind. Das jetzt vorliegende Projekt der Eigentümer weicht vom ursprünglichen nur insofern ab, als es zurückversetzt wird. Das genügt nicht, um dem Abstimmungsergebnis Rechnung zu tragen.

Die Unterzeichneten, Stimmberechtigte in der Stadt Zürich, fordern ein neues Projekt unter Einbezug der bestehenden Bauten. Das historische Bauensemble beim Kreuzplatz soll nicht dem Erdboden gleichgemacht werden, sondern erhalten bleiben. Das Quartier soll nicht veröden, sondern lebendig und vielseitig sein. Im hintern Teil des Areals kann etwas Neues entstehen. Mit dieser Initiative sollen die Eigentümer dazu gebracht werden, den Volkswillen zu respektieren und andere Varianten für eine Sanierung zu prüfen.

Stellungnahme des Stadtrates

Die Volksinitiative ist überschrieben mit «Rettet den Kreuzplatz!». Mit dem «Kreuzplatz» ist nicht der Platz selbst und nicht der Platz als Ganzes gemeint. Gemeint ist das Areal in der Ecke Zeltweg/Klosbachstrasse. Heute stehen dort mehrere zusammen- oder nahe beieinander gebaute Häuser, die in Teilen um mehrere Jahrhunderte zurückreichen. Zum Artergut hin wird das Areal von einem jüngeren, wenig vorteilhaft gestalteten Autogaragenbau abgeschlossen.

Denkmalschutz
Die Geschichte der Planung am Kreuzplatz ist eine lange und langwierige Geschichte. Es ist für die Grundeigentümerinnen, aber auch für die Stadtentwicklung an diesem Ort eine Leidensgeschichte. Sie soll mit der Ablehnung der Initiative ihren Abschluss finden.

Den Initiantinnen und Initianten geht es um das Ensemble der alten Häuser. Sie möchten erreichen, dass diese erhalten bleiben. Auch der Wunsch nach Denkmalschutz am Kreuzplatz hat Geschichte. Auf drängende Stimmen aus dem Quartier hin hat der Stadtrat am 14. November 1990 eine «Schutzverordnung Kreuzplatz» erlassen. Dieser Beschluss erging zwar nach sorgfältiger Abwägung der Rechtslage und aufgrund von genauen Untersuchungen von Bausubstanz und Ortsgeschichte.

Aber die Schutzverordnung stand auch im Widerspruch zu einem früheren Entscheid: Im Jahr 1985 hatte der Stadtrat die Denkmalqualität des Ensembles verneint. Mit der Schutzverordnung setzte sich der Stadtrat einem Kreuzfeuer öffentlicher Kritik aus. Ungeachtet dessen verteidigte er die Verordnung vor den Rechtsmittelinstanzen. Die Bemühungen blieben erfolglos:

Die Baurekurskommission I und das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich haben die Schutzverordnung als unrechtmässig beurteilt. Das vom Stadtrat und vom Zürcher Heimatschutz angerufene Bundesgericht hat diese Entscheide am 14. Oktober 1993 bestätigt. Seither steht höchstrichterlich fest, dass das Häuserensemble am Kreuzplatz nicht unter Denkmalschutz gestellt werden darf. Daran hat sich die Stadt Zürich zu halten. Und daran würde auch eine Annahme der Initiative nichts ändern.

Kernzone
Stadtrat, Gemeinderat und mit ihnen die Stimmberechtigten haben mit der Bau- und Zonenordnung vom 17. Mai 1992 am Kreuzplatz eine Kernzone festgesetzt. Das war planerisch konsequent: So lange in einem klar umrissenen Gebiet ein Ensemble von Denkmalschutzobjekten steht, ist deren bauliche Umgebung durch eine Kernzone zu schützen. Der Bundesgerichtsentscheid von 1993 hat die Ausgangslage verändert: Kein einziges der Kreuzplatzhäuser darf unter Denkmalschutz gestellt werden. Jedes dieser Häuser darf abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden. In diesem Fall macht aber eine Kernzone planerisch keinen Sinn mehr: Wo kein einziges geschütztes Haus steht, darf nicht mit einer Kernzone ein Schutzobjekt vorgetäuscht werden.

Gestaltungsplan
Nach dem Bundesgerichtsentscheid hat der Stadtrat den Blick nach vorn gerichtet. Die Grundeigentümerinnen konnten dazu gewonnen werden, am Kreuzplatz einen Gestaltungsplan auszuarbeiten. Ziel für die Grundeigentümerinnen war es, rasch eine Rechtsgrundlage für eine gute Neuüberbauung zu erhalten. Ziel für die Stadt war es, an diesem Ort öffentlichen Bedarf abzudecken: Die Grundeigentümerinnen boten Hand für Nutzungsvorschriften (Wohnanteil, Restaurant), für ein Durchgangsrecht zum Arterpark, für die Einrichtung eines Kindergartens und zu einer Option auf einen Kinderhort.

Mit der Neuüberbauung waren auf Privatgrund am Kreuzplatz ein ausgeweitetes Trottoir und ein Strassencafé vorgesehen. Der Gemeinderat hatte dem privaten Gestaltungsplan Kreuzplatz am 19. August 1998 zugestimmt. Fünf Jahre nach dem Bundesgerichtsurteil war eine städtebaulich überzeugende Neubaulösung näher gerückt. Gegen den Gestaltungsplan wurde indessen ein Referendum ergriffen: Der Kreuzplatz solle ein neuer Stadtplatz werden, wurde verlangt. Eine Neuüberbauung müsse zurückgesetzt werden, damit für die Quartierbevölkerung ein Marktplatz und ein Ort der Begegnung entstehen könne. Der Gestaltungsplan fand in der Gemeindeabstimmung vom 29. November 1998 keine Mehrheit.

Neuanfang
Wieder sahen sich die Grundeigentümerinnen auf einen Neuanfang zurückgeworfen. Ein neues Bauprojekt wurde ausgearbeitet. Die Grundeigentümerinnen und das Hochbaudepartement setzten alles daran, die im Abstimmungskampf gegen den Gestaltungsplan vorgetragene Kritik positiv umzusetzen. In mehreren Sitzungen wurde an einem «Runden Tisch» der Rahmen für die Neuüberbauung definiert: Quartiervereine, Quartierparteien und eine Delegation des Baukollegiums einigten sich auf eine Projektoptimierung. Die Bausektion des Stadtrates hat im Dezember 2000 für dieses Projekt die Baubewilligung erteilt. Ein Rekurs gegen die Bewilligung ist zur Zeit der Drucklegung dieser Weisung noch hängig.

Wohnzone für fünfgeschossige Bauweise
Die Kernzone hatte mit dem Bundesgerichtsentscheid über den Denkmalschutz am Kreuzplatz ihren Sinn verloren. Der Stadtrat und der Gemeinderat haben mit der Bau- und Zonenordnung vom 24.November 1999 am Kreuzplatz eine Wohnzone W5 für fünfgeschossige Bauweise festgesetzt. Gegen diese Wohnzone ist kein Referendum ergriffen worden. Indessen hat der Heimatschutz bei der

Baurekurskommission dagegen Rekurs erhoben und deren abweisenden Entscheid ans Verwaltungsgericht weitergezogen. Das Verwaltungsgericht hat die Vorinstanz mit Entscheid vom 29. März 2001 geschützt: Die Wohnzone W5 am Kreuzplatz ist recht- und zweckmässig. Das neue Bauprojekt entspricht diesen Zonenvorschriften.

Zum Volkswillen
Die Stimmberechtigten haben im Jahr 1998 den Gestaltungsplan verworfen. Sie haben aber – vertreten durch den Gemeinderat, dessen Beschluss durch kein Referendum in Frage gestellt worden war – im Jahr 1999 einer Wohnzone W5 zugestimmt. Die fünfgeschossige Bauweise war auch nach der vorangehenden Bauordnung der Stadt Zürich aus dem Jahr 1963 zulässig. Die Wohnzone W5 der Bau- und Zonenordnung 1999 lässt das bewilligte Projekt zu. Die Neuüberbauung schafft den im Abstimmungskampf geforderten, massiv vergrösserten Kreuzplatz: Der Neubau weicht um 20 m hinter diejenige Linie zurück, bis zu der eigentlich gebaut werden dürfte. Dass der Verlust an Baufläche durch ein Näherbaurecht von – nach neuem Recht noch – rund 5 m nur teilweise kompensiert werden kann, liegt auf der Hand.

Die bauliche Ausnützung erreicht nicht das Mass, das der Gestaltungsplan zugelassen hätte. Das Bauprojekt kommt dem Wunsch nach einem belebten Platz nach: Der Vorplatz soll der Öffentlichkeit gewidmet werden, das Restaurant reicht durch das Gebäude hindurch und öffnet sich gegen den Innenhof, ein Durchgangsrecht sichert eine direkte Verbindung vom Kreuzplatz in den Arterpark. An der Grenze zum Artergut wird der Garagenbetrieb aufgehoben. Im neuen Gebäudeflügel können Wohnungen untergebracht werden, deren Standard und Lage den Wohnwert des Quartiers bewahren helfen. Die Grundeigentümerinnen beachten demnach den Volkswillen, wie er sich im Referendum gegen den Gestaltungsplan und in der Festsetzung der Wohnzone W5 manifestiert hat.


Rechtssicherheit
Die neue Wohnzone W5 ist kaum zwei Jahre alt. Sie hat einer Rechtsüberprüfung durch Baurekurskommission und Verwaltungsgericht standgehalten. Auch die Baudirektion hat die Zonierung als recht- und zweckmässig beurteilt und am 27. Juli 2000 formell genehmigt. Für die Inkraftsetzung musste die Rechtskraft des Verwaltungsgerichtsentscheides abgewartet werden. Eine so junge Planungsfestlegung kann nicht ohne gravierende Verletzung des Rechtssicherheitsgebotes wieder revidiert werden. Die Verhältnisse am Kreuzplatz haben sich seit der Festsetzung in keiner Weise geändert.

Der Umstand allein, dass der Gegnerschaft das bewilligte Bauprojekt nicht zusagt, kann eine Zonenänderung nicht rechtfertigen. Mit dieser Initiative wird denn auch nicht über das Bauprojekt abgestimmt. Trotzdem ist zu betonen, dass das Neubauprojekt städtebaulich eine angemessene Ergänzung zum vorherrschenden Baumuster schafft: Die grossen Überbauungen in der Nachbarschaft werden sowohl im Grundrissmuster wie in der Geschosszahl sinnvoll fortgesetzt.

Die Initiative geht am Ziel vorbei
Den Initiantinnen und Initianten geht es erklärtermassen um den Erhalt der Kreuzplatzhäuser. In ihrer Argumen
tation verhalten sie sich nicht widerspruchsfrei: Dem missliebigen Bauprojekt werfen sie vor, den Arterpark zu bedrängen. Mit der Neuzonierung wollen sie aber gleichzeitig den hinteren Arealbereich beim Artergut freigeben, damit dort die bauliche Ausnützung ohne Verlust umgesetzt werden könne. Entscheidend ist jedoch: Das Ziel, die Häuser zu bewahren, wird sich durch die Festsetzung einer Kernzone nicht sichern lassen. Mit Kernzonenvorschriften werden keine Bauten geschützt, sondern es werden Bestimmungen über Neu- und Umbauten erlassen.

Auch in Kernzonen können die Gebäude abgebrochen und ersetzt werden. Nichts anderes gälte, wenn eine Gestaltungsplanpflicht erlassen würde. Eine Erhaltung der Häuser könnte nur durch Denkmalschutzmassnahmen erzwungen werden. Solche sind aber seit dem Bundesgerichtsentscheid von 1993 völlig ausgeschlossen. Der Bundesgerichtsentscheid wird durch eine Kernzone in keiner Weise abgeändert. Der verlorene Kampf um eine Schutzverordnung Kreuzplatz darf so nicht wieder aufgenommen und kann so nicht nachträglich doch noch gewonnen werden.

Die Festsetzung einer Kernzone, auch kombiniert mit der Verpflichtung zu einem Gestaltungsplan, schafft indessen eine ernsthafte, denkmalpflegerisch bedenkliche Gefahr: Sie droht Neubauten entstehen zu lassen, die eine alte Zeit heraufbeschwören, der sie jedoch nicht angehören und die sie deshalb auch nicht echt vermitteln können. Vergangenheit kann nicht neu gebaut werden.

Der Gemeinderat hat sich am 30. Mai 2001 mit 92:12 Stimmen gegen die Volksinitiative ausgesprochen. Der Stadtrat und der Gemeinderat empfehlen Ihnen, die Volksinitiative abzulehnen.

Quelle: Abstimmungszeitung der Stadt Zürich vom 23. September 2001

 

   
  Rettet den Kreuzplatz – kein Schindluder mit dem Volkswillen
Stellungnahme des Initiativkomitees

Die alte Häusergruppe am Kreuzplatz hat schon bessere Tage gesehen, die Gebäude sind sanierungsbedürftig. Trotzdem lässt sich leicht erkennen, wie wertvoll diese Bauten als zusammenhängende Gruppe sind. Vom 17. Jahrhundert bis etwa um 1850 ist eine nutzungsmässig und sozial homogene Siedlung von Handwerkerhäusern entstanden. Die 16 Liegenschaften bilden ein kleines Quartier von grösstem Seltenheitswert.

Die Vielfalt der Gebäude, die interessante Dachlandschaft, die spannungsvollen Gassen und Aussenräume machen das Ensemble zur «Altstadt» von Hottingen. Diese abzureissen und durch einen gesichtslosen Klotz zu ersetzen, wäre eine unglaubliche Kulturlosigkeit. Der Kreuzplatz verdient eine bessere Lösung. Vor ein paar Jahren haben die Eigentümer (UBS, Karl Steiner AG) einen freiwilligen Gestaltungsplan für das Areal vorgelegt. Die geplante Grossüberbauung wurde in der Abstimmung 1998 vom Stimmvolk verworfen. Nur kurze Zeit später setzte der Gemeinderat eine neue Bau- und Zonenordnung fest, was den Eigentümern erlaubte, für ein ähnliches Projekt – allerdings noch schlechter als das bisherige – eine Baubewilligung einzuholen, ohne dass die Stimmberechtigten etwas dazu zu sagen hätten. Wir nennen das Schindluderei.

Ebenso fragwürdig ist die vorschnell erteilte Baubewilligung der Bausektion des Stadtrates, denn unsere Initiative war lanciert, bevor ein Baugesuch eingereicht war. In dieser Baubewilligung wird der privaten Bauherrschaft ein Näherbaurecht von 8 (acht!) Metern hin zum Artergut zugestanden. In der Abstimmungszeitung zur Volksabstimmung von 1998 schrieb der Stadtrat noch: «Abgesehen davon, würde eine gegen die Arter-Anlage zurückgedrängte, grosse Baumasse weder einen qualitativ befriedigenden Wohnungsbau zulassen noch auf das benachbarte Artergut Rücksicht nehmen.» Dieser Meinung sind wir auch.

Jetzt soll ein 20 Meter hoher Bauklotz, fünf Meter an die Grenze zum Artergut gebaut, seinen Schatten auf Park und Spielplatz werfen. Und wofür das Ganze? Damit vor der Überbauung, an Zeltweg, Forch- und Klosbachstrasse ein Platz entstehen kann. Wer will diesen Betonplatz mitten in einer verkehrsreichen Kreuzung? Wie soll er möbliert werden, wann wird er dem Verkehr geopfert? Das ist kein vernünftiger Tausch! Nein danke, der sonnige Park ist uns lieber.

Mit unserer Initiative setzen wir ein politisches Zeichen, damit die Bauherrschaft ein quartierverträgliches Projekt vorlegt. Die vorgeschlagene Kernzone würde es erlauben, unter Rücksicht auf Bestehendes, Altes und Neues zu verbinden. Vorschläge dazu liegen vor, wie unter teilweiser Erhaltung der vorhandenen Bausubstanz eine rentable Ausnutzung erreicht werden kann. Eine weitere hässliche Grossüberbauung und Verschandelung des Kreuzplatzes ist nicht erwünscht. Mit der Annahme unserer Initiative könnten die Eigentümer wohl kaum auf ihrem quartierfeindlichen Projekt beharren, eine solche Arroganz wollen wir ihnen nicht unterstellen.

Wir sind für ein Projekt ohne Staumauer zwischen Artergut und Kreuzplatz. Stimmen Sie deshalb Ja zu unserer Initiative für eine freundliche und quartierverträgliche Neugestaltung am Kreuzplatz unter grösstmöglicher Erhaltung der wertvollen alten Bauten.

Quelle: Abstimmungszeitung der Stadt Zürich vom 23. September 2001


Anmerkung:
Die Abstimmung vom 23. September 2001 fiel wie folgt aus: 22716 Ja-Stimmen und 45012 Nein-Stimmen sprachen sich gegen die Annahme der Volksinitiative aus.

 

   
Text

In einer neuen Publikation beleuchtet das Amt für Städtebau die Geschichte des Kreuzplatzes, dokumentiert die archäologischen Untersuchungen und schlägt einen Bogen in die Gegenwart.

An der Ecke Zeltweg/Klosbachstrasse steht seit diesem Frühjahr ein modernes Wohn- und Geschäftshaus. Als im Sommer 2002 die Altbauten am Kreuzplatz abgebrochen wurden, untersuchte die Stadtarchäologie die Spuren ihrer Baugeschichte. Die Ergebnisse sind nun in einer Publikation dokumentiert.

Zum Fundmaterial zählen vor allem Keramikgefässe, Ofenkacheln und Glasscherben – Alltagsgegenstände aus dem 18. und 19. Jahrhundert. Die Archäologen stiessen auch auf dicke Erdgeschossmauern eines bisher unbekannten Gebäudes, eines Speichers aus dem 16. Jahrhundert. Die im Umkreis des Kreuzplatzes vermuteten Spuren prähistorischer Bewirtschaftung oder eines frühmittelalterlichen Kerns von Hottingen konnten an dieser Stelle nicht nachgewiesen werden.

Die Publikation beleuchtet auch die jüngste Geschichte des Kreuzplatzes. Der Abbruch der alten Häuser war jahrelang Thema hitziger Diskussionen. „Die Klingen wurden gekreuzt, denn es ging nicht nur um den Platz, sondern um eine unterschiedliche Auffassung von Stadtentwicklung“ schreibt Stadträtin Kathrin Martelli, Vorsteherin des Hochbaudepartements, im Vorwort zur Publikation. „Der Kreuzplatz ist Geschichte, doch seine Geschichte geht weiter.“ Voraussichtlich 2005 wird der gesamte Platz neu gestaltet.

Publikation:
„Kreuzplatz: Archäologie an einem Brennpunkt der Stadtgeschichte“, erschienen in der Reihe „Stadtgeschichte und Städtebau in Zürich: Schriften zu Archäologie, Denkmalpflege, und Stadtplanung (Band 4), 80 Seiten, 150 Abb., 15 Franken.
Bezug bei: Baugeschichtliches Archiv, Neumarkt 4, 8001 Zürich, Tel. 044 266 86 86.

Quelle: Medienmitteilung der Stadt Zürich vom 20. August 2004

 

   
Abbildung
Bildtext Alte Ansicht der Wohnhäuser und des Restaurants um das Jahr 1987.
Bildquelle Baugeschichtliches Archiv der Stadt Zürich, Zürich
   
Abbildung
Bildtext Der Kreuzplatz am 27. November 2005
Bildquelle Bildarchiv Dürst, Zürich
   
Jahr Hausgeschichte
   
   
   
   
   

 

Links zum
Thema
Der Kreuzplatz
Die angrenzenden Wohnhäuser am Zeltweg 93 und 95
 
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